Wechsel des Studienprogramms, Studienzeitbeschränkung
Unsicherheiten und Schwierigkeiten gehören zum Studienbeginn. Stellen Sie deshalb nicht gleich Ihre Studienwahl in Frage. Erst wenn Sie merken, dass Ihre Erwartungen nicht mit den realen Studieninhalten und Anforderungen zusammenpassen, sollten Sie Ihre Studienwahl überprüfen.
Wechsel des Studienprogramms
Sollten Sie bereits während den ersten Studienwochen zur Überzeugung gelangen, dass Sie mit Ihrer Fächerkombination falsch liegen, so können Sie die im ersten Semester geltende Frist für StudienbeginnerInnen beanspruchen (15. Oktober).
Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich rasch für eine alternative Studienrichtung an der Universität Bern entscheiden können – vielleicht helfen Ihnen dabei die Anregungen der Studienberatung Aargau, wie Sie die Studienwahl überprüfen können, sowie die Übersicht der Bachelor- und Master-Studiengänge an der Uni Bern.
Wie Sie bei einem allfälligen Wechsel des Studienprogramms vorgehen müssen, erfahren Sie beim ZIB (= Zulassung, Immatrikulation, Beratung).
Studienzeitbeschränkung
Wir empfehlen Ihnen, die für Sie gültigen Bestimmungen zu studieren, damit Sie den Spielraum zur zeitlichen Gestaltung Ihres Studiums kennen. Die gültigen Bestimmungen zur Regelstudienzeit, zu den Verlängerungsmöglichkeiten und zum Studienausschluss finden Sie im Studienreglement.
Ein Gesuch für eine Studienzeitverlängerung ist hier beim ZIB zu stellen.